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Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege

Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in (mit Fachabitur)

Berufsbild und Ausbildungsziel

 „Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen. Insbesondere im Rahmen der Eingliederungshilfe sind sie die Fachkräfte zur Ermöglichung umfassender gesellschaftlicher Teilhabe. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger arbeiten als professionelle Dienstleisterinnen und Dienstleister mit Menschen mit Assistenzbedarf aller Altersstufen zusammen und unterstützen sie in ihrem Recht und ihrem Willen nach Zugang zu und Teilhabe an allen Lebensbereichen.“

„Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger unterstützen personenzentriert Menschen mit Assistenzbedarf in nachfolgenden Arbeitsfeldern, die sich auf unterschiedliche Lebensbereiche und die jeweils spezifischen Situationen beziehen.

  • Teilhabe- und Assistenzprozesse:
     
    • im eigenen Wohnraum,
    • in besonderen Wohnformen,
    • im Arbeitsleben (z.B. in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung),
    • in Förderschulen,
    • in inklusiven Kindertagesstätten,
    • in psychiatrischen Einrichtungen,
    • in heilpädagogischen Kinder- und Jugendeinrichtungen,
    • in Rehabilitationszentren,
    • in der Erwachsenenbildung für Menschen mit Beeinträchtigung.

(Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege vom 01.08.2022)

Somit assistieren Heilerziehungspfleger/innen Menschen mit Beeinträchtigung beispielsweise bei der Auswahl und Bewältigung ihres Wohnalltags. Sie führen Grund- und behandlungspflegerische Maßnahmen durch. Ebenso unterstützen Heilerziehungspfleger/innen bei der Freizeitgestaltung, beraten Angehörige und kooperieren mit anderen Berufsgruppen im multiprofessionellen Team. 

Dauer der Ausbildung

Das Berufskolleg Bergheim bietet die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung zum/r Heilerziehungspfleger/in an. Diese Organisationsform gewährleistet ein optimales und praxisnahes Lernen. Der Unterricht im 1. Ausbildungsjahr findet an drei aufeinanderfolgenden Wochentagen (aktuell mittwochs bis freitags), im 2. und 3. Ausbildungsjahr an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen (aktuell montags und dienstags) statt. Während der übrigen Zeit erfolgt der vergütete Einsatz in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigung.

Unterrichtsfächer

Berufsbildende Fächer werden in so genannten Lernfeldern unterrichtet. Hier erwerben die Studierenden vertiefte Kenntnisse unter anderem zu (entwicklungs)-psychologischen, pädagogischen, psychiatrischen aber auch medizinischen Fachtheorien und Methoden. Der musische, kreative, psychomotorische und hauswirtschaftliche Bereich sowie die Förderung digitaler Kompetenzen sind ebenfalls Inhalte des praxisorientierten Unterrichts. 

Die Studierenden werden 4x pro Ausbildungsjahr von den Praxislehrkräften in ihren Einrichtungen besucht. 

Die Fächer Deutsch/Kommunikation, Englisch, Religionslehre und Politik werden berufsbezogen unterrichtet. Ein zusätzliches Unterrichtsangebot im Fach Deutsch und Mathematik erhalten Studierende, welche die Fachhochschulreife anstreben. 

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege sind neben dem Nachweis der persönlichen Eignung: 

  • der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

oder

  • der Abschluss der 2-jährigen Berufsfachschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife)

oder

  • der Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife)

oder

  • eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit (Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in, Heilerziehungshelfer/in)

Bei Bewerber/innen, die eine allgemeine Hochschulreife oder das Fachabitur mit einer anderen Fachrichtung als Sozial- und Gesundheitswesen erworben haben, muss ein einschlägiges Praktikum von mindestens sechs Wochen, zusammenhängend in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit nachgewiesen werden. 

Bewerber/innen mit einer nicht einschlägigen Berufsausbildung (z.B. in Handwerk, Verwaltung etc. inklusive Gesellenbrief/IHK-Prüfung) und einer Fachoberschulreife müssen ebenfalls ein einschlägiges Praktikum von mindestens sechs Wochen zusammenhängen in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit nachweisen. 

Vor Ausbildungsstart benötigen Sie ein bestehendes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit einer Einrichtung der Eingliederungshilfe. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich persönlich.
Einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie zusätzlich bei der Anmeldung. Diesen füllen Arbeitgeber und Schule gleichermaßen aus. 

Die Bewerberin oder der Bewerber benötigen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG.
Ihnen wird mitgeteilt, wann Sie dieses beantragen sollen.

Fachschulexamen und Fachhochschulreife

Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil und einem praktischen Prüfungsteil. Die Fachhochschulreife kann von den Studierenden erworben werden, die das Fachschulexamen bestanden haben und am erweiterten Unterrichtsangebot in Deutsch, Englisch und Mathematik teilgenommen haben.

Abschlüsse

  • Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in
  • Bachelor Professional im Sozialwesen
  • ggf. Fachhochschulreife

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Unsere Abteilungsleiterin Frau Röhlig wird Ihre Fragen gerne beantworten.

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Der Unterricht findet am Standort Kettelerstraße statt.

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