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Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik Staatlich anerkannte:r Erzieher:in   Flyer Erzieher:in (konsekutive Form) Flyer Erzieher:in  (PiA) Der Unterricht findet am Standort Bergheim, Kentener Wiesen statt. Information/Formulare Praxisintegrierte Ausbildung: Informationsveranstaltung Ausbildungsabsichtserklärung Kooperationsvertrag Berufsbild und Ausbildungsziel Erzieher*innen sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie nehmen "Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahr." Die Ausbildung ist eine berufliche Weiterbildung, die zur "selbstständigen und  eigenverantwortlichen Tätigkeit in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule" befähigt. (Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik vom 01.08.2021) Dauer der Ausbildung Die Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre.    Wir bieten zwei unterschiedliche Organisationsformen an: Regelausbildung in der konsekutiven Form: zwei Jahre Vollzeitunterricht in der Schule (inkl. 16 Wochen Praktika) mit einem sich anschließenden einjährigen Berufspraktikum Praxisintegrierte Ausbildung (PiA): Enge Verzahnung von Theorie und Praxis in den drei Jahren: 1. - 3. Halbjahr:        3 Tage Schule/2Tage Praxis 4. - 6. Halbjahr:        2 Tage Schule/3 Tage Praxis   Die praxisintegrierte Ausbildungsform ist insbesondere für lebenserfahrene Studierende geeignet, die in der Vollzeitausbildung ihren Unterhalt nicht sichern können. Die PiA-Ausbildung ist herausfordernder, da Sie in den Schulferien in Vollzeit in der Einrichtung arbeiten und Ihren Urlaubsanspruch nur in den Ferien geltend machen können. Sie schließen einen Ausbildungsvertrag oder zunächst eine Ausbildungsabsichtserklärung mit einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ab, die im Rhein-Erft-Kreis liegt. Die Einrichtung bzw. der Träger unterzeichnet den Kooperationsvertrag mit unserer Schule. Außerhalb des Rhein-Erft-Kreises darf die Praxisstelle nur nach Rücksprache gewählt werden. Der Vertrag beginnt in der Regel am 1. August des Jahres, unabhängig vom Zeitpunkt des 1. Schultages. Lernbereiche Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln; Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten; Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern; Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten; Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen; Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren; Religionslehre/Religionspädagogik, Projektarbeit; Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene; Deutsch/Kommunikation; Englisch; Politik/Gesellschaftslehre; Naturwissenschaften; Aufnahmevoraussetzungen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind neben dem Nachweis der persönlichen Eignung: -  der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens    zweijähriger Dauer oder -  der Abschluss der 2-jährigen Höhere Berufsfachschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche    Kenntnisse und Fachhochschulreife)  oder -  der Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Kenntnisse und    Fachhochschulreife) Bei Bewerber:innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, werden Einzelfallentscheidungen getroffen, z.B. der Nachweis von mindestens sechs Wochen in Vollzeitbeschäftigung (in Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung oder eines einschlägigen sozialen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienstes. Die Bewerberin oder der Bewerber benötigen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG. Ihnen wird mitgeteilt, wann Sie dieses beantragen sollen. Fachschulexamen und Fachhochschulreife Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil am Ende des vorwiegend theoretischen Ausbildungsabschnittes und einem praktischen Prüfungsteil am Ende des Berufspraktikums. Die Fachhochschulreife kann von den Studierenden erworben werden, die das Fachschulexamen bestanden haben und am erweiterten Unterrichtsangebot in Englisch und Mathematik teilgenommen haben. Projekt LuPE Das Projekt LuPE qualifiziert angehende Erzieher:innen für eine alltagsintegrierte naturwissenschaftliche Bildung, um Kinder in ihren naturwissenschaftlichen Interessen im Alltag in der Kindertagesstätte zu begleiten. Sonderausbildung „Bewegungsförderung in Verein und Kita“ Im Rahmen der Erzierher:innen-Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik unseres Berufskollegs wird seit dem Schuljahr 2002/03 die qualifizierende Teilnahmebescheinigung über die Sonderausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind- und Vorschulalter“, jetzt abgelöst von „Bewegungsförderung in Verein und Kita“, in Kooperation mit dem Landessportbund NRW vergeben. Durch dieses Zertifikat werden besondere Kompetenzen nachgewiesen, Bewegungsangebote für Kinder zu gestalten und darüber hinaus vielfältige Bewegungserfahrungen zu ermöglichen. Die Ausbildung ist darauf ausgerichtet, dass die Teilnehmenden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht nur in ihre spätere berufliche Tätigkeit integrieren, sondern auch in Sportvereinen tätig werden können. Das Zertifikat begünstigt auch eine Anstellung in den sogenannten „Bewegungs-Kindergärten“. Die Fachschule für Sozialwesen ist von der CERTQA gemäß § 178 SGB III als Träger nach dem Recht zur Arbeitsförderung bis 2019 zugelassen. Ansprechpartner Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Frau Schubert (schubert@berufskolleg-bergheim.de) oder Frau Stanley (stanley@berufskolleg-bergheim.de). Frau Stanley bietet montags von 12.30 bis 13.30 Uhr eine telefonische Sprechstunde unter der Nummer 02271-98850-21 an.