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Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in

Berufsbild und Ausbildungsziel

Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie nehmen „Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter bis 27 Jahre in verschiedenen Arbeitsfeldern selbstständig wahr.“ Die Ausbildung ist eine berufliche Weiterbildung, die zur „selbstständigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule“ befähigt.

(Bildungsplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen, Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik vom 01.08.2021)

Ausbildungsdauer und Ausbildungsform

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre.

Wir bieten zwei unterschiedliche Organisationsformen an. 

Regelausbildung in der konsekutiven Form:
Zwei Jahre Vollzeitunterricht in der Schule (inkl. 16 Wochen Praktika) mit einem sich anschließenden einjährigen Berufspraktikum


Praxisintegrierte Ausbildung (PiA):
Enge Verzahnung von Theorie und Praxis in den 3 Jahren:

1. – 3. Halbjahr: 3 Tage Schule/2 Tage Praxis
4. – 6. Halbjahr: 2 Tage Schule/3 Tage Praxis

Die praxisintegrierte Ausbildungsform ist herausfordernder, da Sie in den Schulferien in Vollzeit in der Einrichtung arbeiten und Ihren Urlaubsanspruch nur in den Ferien geltend machen können.

 Sie schließen einen Ausbildungsvertrag oder zunächst eine Ausbildungsabsichtserklärung mit einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ab, die im Rhein-Erft-Kreis liegt. Die Einrichtung bzw. der Träger unterzeichnet den Kooperationsvertrag mit unserer Schule. Außerhalb des Rhein-Erft-Kreises darf die Praxisstelle nur nach Rücksprache gewählt werden. Der Vertrag beginnt in der Regel am 1. August des Jahres, unabhängig vom Zeitpunkt des 1. Schultages.

Lernbereiche

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
  • Religionslehre/Religionspädagogik
  • Projektarbeit
  • Sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Deutsch/Kommunikation
  • Englisch
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Naturwissenschaften
Differenzierungsbereich
 
  • z.B. Theaterpädagogik und interkulturelle Pädagogik
  • Mathematik zum Erwerb der Fachhochschulreife

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind neben dem Nachweis der persönlichen Eignung: 

  • der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
    (z.B. Kinderpflegerin/Kinderpfleger, Sozialassistentin/Sozialassistent)

oder 

  • der Abschluss der 2-jährigen Höheren Berufsfachschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife) 

oder 

  • der Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife)

Bei Bewerberinnen/Bewerber, die eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung nachweisen, werden Einzelfallentscheidungen getroffen, z. B. der Nachweis von mindestens sechs Wochen in Vollzeitbeschäftigung (in Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung oder eines einschlägigen sozialen Jahres bzw. Bundesfreiwilligendienstes.
Die Bewerberin oder der Bewerber benötigen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG. 
Ihnen wird mitgeteilt, wann Sie dieses beantragen sollen.

Fachschulexamen und Fachhochschulreife

Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil. 

Die Fachhochschulreife kann von den Studierenden erworben werden, die das Fachschulexamen bestanden und am erweiterten Unterrichtsangebot in Englisch und Mathematik teilgenommen haben.

Projekt LuPE

Das Projekt LuPE qualifiziert angehende Erzieherinnen und Erzieher für eine alltagsintegrierte naturwissenschaftliche Bildung, um Kinder in ihren naturwissenschaftlichen Interessen im Alltag in der Kindertagesstätte zu begleiten.

Die Fachschule für Sozialwesen ist von der CERTQA gemäß § 178 SGB III als Träger nach dem Recht zur Arbeitsförderung bis 2025 zugelassen.

Frau Stanley bietet jeden Montag von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr eine telefonische Sprechstunde an. Sie erreichen Sie dann unter der Telefonnummer 02271/98850-21.

Sie haben Fragen?

Füllen Sie unten das Kontaktformular aus.
Unsere Abteilungsleiterinnen Frau Schubert und Frau Stanley werden Ihre Fragen gerne beantworten.

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Der Unterricht findet am Standort Kentener Wiesen statt.

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