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Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungspflege Staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in Flyer Heilerziehungspfleger:in Berufsbild und Ausbildungsziel: Heilerziehungspfleger*innen sind staatlich anerkannte heilpädagogische Fachkräfte. Sie arbeiten in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen, in offenen und geschlossenen Pflegeheimen/Wohnheimen für psychisch und suchtkranke Menschen, in Werkstätten für behinderte Menschen, beim Familienunterstützenden Dienst (FuD) oder familienentlastenden Dienst (FeD), in der Frühförderung oder der Offenen Behindertenarbeit (OBA), in integrativen Kindergärten, in heilpädagogischen Kindergärten oder an Förderschulen. Dauer der Ausbildung: Das Berufskolleg Bergheim bietet zur Zeit ausschließlich die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung zum/r Heilerziehungspfleger:in an. Diese Organisationsform gewährleistet ein optimales und praxisnahes Lernen. Der Unterricht findet an zwei festgelegten, aufeinanderfolgenden Wochentagen (aktuell Montags und Dienstag) statt. Während der übrigen Zeit erfolgt der (vergütete) Einsatz in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung Unterrichtsfächer: Theorie und Praxis Heilerziehung, Gesundheit/Pflege, Psychiatrie, Organisation/Recht/Verwaltung, heilerzieherische Schwerpunkte: kreativ-musisch, sprachlich-kommunikativ, gesundheitsbewegungsorientierter Bereich, organisatorisch- technologischer Bereich Aufnahmevoraussetzungen: Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen sind neben dem Nachweis der persönlichen Eignung: -  der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) -  eine einschlägige, abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder    der Abschluss der 2-jährigen Höhere Berufsfachschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche    Kenntnisse und Fachhochschulreife)  oder    der Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen (berufliche Kenntnisse und    Fachhochschulreife) oder    eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit (Kinderpfleger:in, Sozialassistent:in, Heilerziehungshelfer:in   Bei Bewerber/innen, die eine allgemeine Hochschulreife nachweisen, werden Einzelfallentscheidungen getroffen (z.B. Anrechung eines soziales Jahres oder eines einschlägigen Ersatzdienstes). Die Bewerberin oder der Bewerber hat ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorzulegen. Ihnen wird mitgeteilt, wann Sie dieses beantragen sollen. Fachschulexamen und Fachhochschulreife: Das Fachschulexamen besteht aus einem theoretischen Prüfungsteil am Ende des vorwiegend theoretischen Ausbildungsabschnittes und einem praktischen Prüfungsteil am Ende des Berufspraktikums. Die Fachhochschulreife kann von den Studierenden erworben werden, die das Fachschulexamen bestanden haben und am erweiterten Unterrichtsangebot in Englisch und Mathematik teilgenommen haben. Ansprechpartner Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Frau Berk (berk@berufskolleg-bergheim.de).