Fachklasse des dualen Systems
Friseur/in
Berufsbild
Der Beruf des Friseurs / der Friseurin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung auf 2,5 Jahre ist bei guten schulischen und betrieblichen Leistungen mit Zustimmung des Ausbilders möglich.
Aufnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein gültiger Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung für das Berufskolleg wird durch den Betrieb oder direkt in der Schule vorgenommen. Ein allgemeinbildender Abschluss ist als Eingangsvoraussetzung nicht erforderlich.
Unterrichtsorganisation
Im dualen System findet der Unterricht in Teilzeitform statt. Dieser erfolgt in den drei Ausbildungsjahren an einem Wochentag regelmäßig und alle 14 Tage an einem Montag mit jeweils 8 Stunden. Freitags findet prinzipiell kein Unterricht statt. Die Wochenstundenzahl beträgt im Durchschnitt 12 Unterrichtsstunden.
Unterricht
- LF 1 In Ausbildung und Beruf orientieren
- LF 2 Kunden empfangen und betreuen
- LF 3 Haare und Kopfhaut pflegen
- LF 4 Frisuren empfehlen
- LF 5 Haare schneiden
- LF 6 Frisuren erstellen
- LF 7 Haare dauerhaft umformen
- LF 8 Haare tönen
- LF 9 Haare färben und blondieren
- LF10 Hände und Nägel pflegen und gestalten
- LF11 Haut dekorativ gestalten
- LF12 Betriebliche Prozesse mitgestalten
- LF13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen
Der berufsbezogene Unterricht wird hierbei erteilt in den Fächern:
- Pflege und Gestaltung
- Farb- und Formveränderung
- Salon- und Kundenmangement
- Fremdsprachliche Kommunikation
- Wirtschafts- und Betriebslehre
Weiterhin findet der berufsübergreifende Unterricht in den Fächern
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung und
- Politik/Gesellschaftslehre
Prüfungen
Am Ende des 2. Ausbildungsjahres findet eine theoretische und praktische Gesellenprüfung Teil 1 statt. Am Ende des 3. Ausbildungsjahres erfolgt die ebenfalls theoretische und praktische Gesellenprüfung Teil 2.
Berufsschulabschluss
Der erfolgreiche Berufsschulabschluss beinhaltet den Erweiterten Ersten Schulabschluss. Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann mit dem Berufsschulabschluss unter den folgenden drei Bedingungen erworben werden:
- Berufsschulabschlussnote mindestens 3,0
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Berufsabschlussprüfung (Gesellenprüfung) bestanden (Innung/Handwerkskammer)
- Nachweis der für den Mittleren Schulabschluss (Fachobschulreife) notwendigen Englischkenntnisse*
Hinweis: Der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann auch noch nachträglich zuerkannt werden (z. B. im Falle des Bestehens der Berufsabschlussprüfung durch eine Wiederholungsprüfung).
Weiterbildung
- Friseurmeister/in
- Maskenbildner/in
- staatlich geprüfte Kosmetiker/in und FHR (BKBM)
- duales Studium z.B. in Life Science Technologies an der TH Ostwestfalen-Lippe
- triales Studium an FH des Mittelstandes in Köln