Internationale Förderklasse
Profil
Die Internationale Förderklasse (IFK) ist eingerichtet für berufsschulpflichtige Jugendliche und junge Erwachsene mit geringen Deutschkenntnissen, die erst seit kurzem hier eingereist sind, insbesondere Asylsuchende, Geflüchtete oder EU-Angehörige.
Hier haben die Jugendlichen in erster Linie die Möglichkeit zum Erwerb und zur Vertiefung von Deutschkenntnissen. Gleichzeitig leistet die Klasse einen Beitrag zur Verbesserung der Allgemeinbildung, zum Erwerb von beruflichen Grundkenntnissen und zur beruflichen Orientierung. Exkursionen und eine Studienfahrt nach Berlin fördern ergänzend die Integration der Jugendlichen.
Die Jugendlichen werden im Rahmen der Möglichkeiten des Berufskollegs zudem sozialpädagogisch betreut. Nach erfolgreichem Besuch der Internationalen Förderklasse besteht neben dem möglichen Beginn einer Ausbildung auch die Möglichkeit, in weiterführenden Bildungsgängen des Berufskollegs einen weiteren Schulabschluss zu erwerben.
Eingangsvoraussetzungen
in die IFK wird aufgenommen, wer
- die Schulpflicht der Sekundarstufe II noch nicht erfüllt hat,
- geringe Deutschkenntnisse hat,
- erst seit kurzer Zeit in Deutschland lebt,
- und nicht länger als ein Jahr die Sekundarstufe I (in Deutschland) besucht hat.
Dauer des Bildungsganges
Die Internationale Förderklasse dauert ein Jahr. Die Klasse kann einmal wiederholt werden, wenn die Deutschkenntnisse am Ende des Jahres noch nicht für die Teilnahme am Unterricht in einer Regelklasse ausreichen und diese Defizite auch nicht durch Stütz- und Förderkurse ausgeglichen werden können.
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich:
- Betriebsorganisation
- Produktion (Nahrungszubereitung)
- Dienstleistung
- Mathematik
- Englisch
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Religionslehre
- Sport/Gesundheitsförderung
- Politik/Gesellschaftslehre
Differenzierungsbereich
- Interkulturelle Bildung
Der Unterricht wird durch ein Blockpraktikum ergänzt.
Abschlüsse
In der IFK kann man einen dem Ersten Schulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben. Auch kann die Feststellung der Berechtigung zum Besuch eines weiterführenden Bildungsganges im Berufskolleg beantragt werden. Am Ende des Jahres ist die Schulpflicht in der Sekundarstufe II erfüllt.
Anmerkungen
Fahrtkostenerstattung, Lernmittelfreiheit und Ausbildungsförderung erfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.